Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Über Ausgaben bis zu 250 Euro entscheidet der Vorstand selbst. Bei Ausgaben bis zu 1.500 Euro ist ein Beschluss der Vorstandschaft notwendig. Ausgaben über 1.500 Euro bedürfen der Billigung der Mitgliederversammlung.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Claudia Helmprobst
Weitramsdorf
Vorstand
Christian Schramm
Weitramsdorf
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 16.06.1986
Die Mitgliederversammlung vom 14.03.2015 hat die Änderung der §§ 1 (Name und Sitz des Vereins), 6 ((Beiträge), 10 (Die Vorstandschaft) und 11 (Vorstand) der Satzung beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 29.08.1986. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 6 ff. ;
Satzung gemäß § 71 BGB Bl. 72
Sonstige Rechtsverhältnisse
Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.