Handelsregister · HRB 104700

Registerinformationen

Radiologie Darmstadt Service GmbH · Amtsgericht Darmstadt

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Radiologie Darmstadt Service GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Darmstadt
Geschäftsanschrift
Dieburger Straße 29-31, 64287 Darmstadt

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 104700
Gericht
Amtsgericht Darmstadt
Letzte Eintragung
07.03.2023
Abrufstand
25.09.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

An- und Vermietung von Immobilien, die Beschaffung von Geräten, deren Verkauf und deren Vermietung sowie die Erbringung von radiologischen Dienstleistungen zur Versorgung von Patienten.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Armin Dick

Dreieich

mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Geschäftsführer(in)

Oliver Mohrs

Koblenz

mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Geschäftsführer(in)

Sepideh Pade

Kelkheim

mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Geschäftsführer(in)

Matthias Kerl

Frankfurt am Main

mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Geschäftsführer(in)

Thorsten Burkhard

Groß-Zimmern

mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Geschäftsführer(in)

Henrik Thoms

Mannheim

mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Freitext

  • Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten.
  • Fall 1

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 17.01.2023

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.