Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Matthias Lißner
Mainz
Vorstand
Daniel R. Schmidt
Frankfurt am Main
Vorstand
Henning Schwörer
Mainz
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 16.05.1981 zuletzt geändert am 08.03.1994
Die Mitgliederversammlung vom 12.12.2003 hat die Änderung des § 4 (Mitgliedschaft), § 8 (Der Vorstand) und § 10 (Geschäftsordnung des Vorstandes) der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 18.08.2010 hat die Änderung der Satzung in § 8 (Der Vorstand) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 18.04.2017 hat die Änderung der Satzung in den §§ 2 (Zweck und Ziel), 4 (Mitgliedschaft), 7 (Die Mitgliederversammlung) und 9 (Niederschriften) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 23.03.2024 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 05.02.1982 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neu gefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Satzung Blatt 121 a
Anmeldung Bl. 198 - 200 d. A. Beschluss Bl. 201, 204 - 205 d. A.
Anmeldung Bl. 215, 216 Beschluss Bl. 220, 222
Anmeldung Blatt 232, 233 d. A. Beschluss Blatt 237, 238 d. A.
Anmeldung Bl. 258 Beschluss Bl. 249
Anmeldung Bl. 267 d. A. Beschluss Bl. 268 ff d. A.
Anmeldung und Protokoll als elektronische Dokumente vorhanden und freigegeben. Fall 17
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem/der 1. Vorsitzenden, dem/der Schriftführer/in und dem/der Schatzmeister/in. Der geschäftsführende Vorstand bedarf der Einstimmigkeit bei folgenden Rechtsgeschäften: 1. Rechtsgeschäfte mit einem Gesamtkostenaufwand von mehr als EUR 750,00 oder bei jährlich wiederkehrenden Leistungen von mehr als EUR 300,00. 2. Rechtsgeschäfte, die einen Leistungsaustausch mit einem Vorstandsmitglied betreffen. 3. Aufnahme von Darlehen. 4. Erwerb, Veräußerung, Belastung von Grundstücken oder grundstücksgleichen Rechten. 5. Abschluß von Bürgschaftsverträgen und verwandten Rechtsgeschäften, die ein Einstehen für fremde Schuld zum Gegenstand haben. Besteht keine Einstimmigkeit, entscheidet die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit.
Anmeldung, Beschluss und Satzung als elektronische Dokumente vorhanden und freigegeben. Fall 18
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.