Handelsregister · VR 1503

Registerinformationen

Radfahrvereinigung "Vorwärts" Anspach · Amtsgericht Bad Homburg v.d.H.

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Radfahrvereinigung "Vorwärts" Anspach
Rechtsform
Eingetragener Verein
Sitz
Neu-Anspach

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 1503
Gericht
Amtsgericht Bad Homburg v.d.H.
Letzte Eintragung
06.05.2022
Abrufstand
05.01.2025
Quelle
Handelsregister

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Thomas Schütze

Neu-Anspach

Vorstand

Armin Uhrig

Neu-Anspach

Vorstand

Joachim Henzel

Wehrheim

Vorstand

Thomas Wolf

Neu-Anspach

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Freitext

  • Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem 1. Schatzmeister und dem 1. Schriftführer.
  • Der erweiterte Vorstand ist beschlussfähig, wenn bei den Vorstandssitzungen mindestens fünf Mitglieder des erweiterten Vorstands, darunter mindestens ein Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes, anwesend sind. Er entscheidet mit einfacher Mehrheit, Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen bleiben außer Betracht. Bei Stimmengleichheit ist die Stimme des Leiters der Vorstandssitzung entscheident.
  • Tag der ersten Eintragung: 01.10.1981 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neu gefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
  • Neue Satzung Blatt 70 ff.
  • Beschluss Blatt 3 ff. Sonderband II
  • Beschluss Blatt 10 Sonderband
  • Beschluss Blatt 13 Sonderband II
  • Beschluss Blatt 20 ff Sonderband II
  • Satzung Blatt 22 - 30 Sonderband II
  • Beschluss Blatt 56 ff Sonderband II
  • Satzung Blatt 63 ff Sonderband II

Satzung

  • Satzung vom 25.04.1981 zuletzt geändert am 02.03.1991
  • Die Mitgliederversammlung vom 07.03.2014 hat die Neufassung der Satzung, insbesondere die Änderung in § 10 (Geschäftsführender Vorstand) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 25.03.2022 hat die Änderung der Satzung in den §§ 4 (Verbandszugehörigkeit) und 6 (Beiträge und Umlagen) beschlossen.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.