Handelsregister · VR 160164

Chronologischer Auszug

Radfahrerverein "Vorwärts" Neuenkirchen von 1904 e. V. · Amtsgericht Walsrode

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 19.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitz, Geschäftsanschrift, Empfangsberechtigtea) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Radfahrerverein "Vorwärts" Neuenkirchen von 1904 e. V.

b)
Schwanewede-Neuenkirchen
a)
Vorstand gemäß § 26 BGB ist der 1. und der 2.
Vorsitzende.
Jeder ist alleinvertretungsberechtigt.

b)
1. Vorsitzender:
Gaude, Barbara, Schwanewede-Neuenkirchen
2. Vorsitzender:
Mües, Sonja, Schwanewede-Neuenkirchen
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 08.12.1976 zuletzt geändert am 11.03.2005
a)
15.09.2006
Neumann

b)
Satzung Bl. 123 und
Änderungsbeschluss Bl. 118 der
Registerakten.

Tag der ersten Eintragung:
11.02.1977
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV neugefasst worden und
dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
15.09.2006.
2b)
Geändert, nun:
1. Vorsitzende:
Mües, Sonja, Schwanewede, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
2. Vorsitzende:
Mollzahn, Marina, Syke, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
1. Vorsitzender:
Gaude, Barbara, Schwanewede, *XX.XX.XXXX
a)
28.10.2020
Eisenacher
3a)
Die Mitgliederversammlung vom 27.04.2022 hat die Änderung der Satzung in § 3
(Organisation des Vereins), § 4 (Mitgliedschaft), § 5 (Entstehung der Mitgliedschaft), § 9
(Mitgliederversammlungen) und § 10 (Geschäftsführender Vorstand) beschlossen; § 15
(Datenschutz) wurde eingefügt, der bisherige § 15 (Auflösung des Vereins) wird § 16.
Die Mitgliederversammlung vom 12.08.2023 hat die Änderung der Satzung in § 9
(Mitgliederversammlungen) beschlossen.
a)
24.10.2023
Eisenacher

b)
Satzung Blatt 200-201R der
Akten

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.