Handelsregister · VR 470213

Chronologischer Auszug

Radfahrerverein Edelweiß 1906 · Amtsgericht Stuttgart

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 20.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Radfahrerverein Edelweiß 1906

b)
Wellendingen
a)
Der Vorstand i.S. des § 26 BGB besteht aus dem 1. und
2. Vorsitzenden. Jeder ist einzelvertretungsberechtigt.

b)
2. Vorsitzender:
Hannemann, Ralf, Wellendingen, *XX.XX.XXXX
1. Vorsitzender:
Roth, Joachim, Wellendingen, *XX.XX.XXXX
a)
Verein
Satzung vom 22.04.1954 zuletzt geändert am 17.04.2010
a)
30.07.2015
Steiner

b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
30.07.2015.
Tag der ersten Eintragung:
18.06.1954
Satzung:
Sonderband
Blatt 3, 65
2a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Der Vorstand besteht aus zwei bis drei Vorsitzenden. Sie
vetreten jeweils einzeln.

b)
Bestellt als
Vorsitzender:
Hannemann, Ralf, Wellendingen, *XX.XX.XXXX

Bestellt als
Vorsitzende:
Griesser, Kerstin, Wellendingen, *XX.XX.XXXX

Bestellt als
Vorsitzender:
Banholzer, Gerhard, Wellendingen, *XX.XX.XXXX

Nicht mehr
1. Vorsitzender:
Roth, Joachim, Wellendingen, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 29.04.2016 hat die Änderung der Satzung in § 5
(Funktionäre) beschlossen.
a)
03.08.2016
Herzog

b)
Geänderte Satzung:
Sonderband
Blatt 127
3a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Der Vorstand besteht aus ein bis drei Vorsitzenden. Sie
vertreten jeweils einzeln.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 21.04.2017 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
12.06.2017
Herzog
b)
Neufassung der Satzung:
Sonderband
Blatt 131
4a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Der Vorstand besteht aus einem bis drei Vorsitzenden.
Sie vertreten den Verein jeweils einzeln. Zu
Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über
5.000,00 € ist die Zustimmung des Hauptausschusses
erforderlich.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 09.04.2022 hat die Änderung der Satzung in § 2
(Vereinszweck), § 3 (Mitgliedschaft), § 4 (Beendigung der Mitgliedschaft), § 5
(Mitgliedsbeitrag), § 6 (Organe), § 7 (Funktionäre), § 8 (Mitgliederversammlung), § 9
(Beurkundung), § 10 (Satzungsänderung), § 12 (Inkrafttreten) beschlossen.
a)
13.06.2022
Murmann

b)
Geänderte Satzung:
Sonderband
Blatt 134
5b)
Nicht mehr
Vorsitzender:
Banholzer, Gerhard Konrad, Wellendingen, *XX.XX.XXXX
a)
14.06.2024
Weßner

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.