Vorstand im Sinne von § 26 BGB (gerichtliche und außergerichtliche Vertretung) sind der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende. Jeder von ihnen ist alleinvertretungsberechtigt.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Maximilian Neuweiler
Nußloch
Vorstand
Peter Herb
Nußloch
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 20.08.1964 in Neufassung vom 16.10.2006.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 03.02.2014.
Tag der ersten Eintragung: 07.10.1964
Satzung Vorband Heidelberg Blatt 307-313
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