Handelsregister · VR 660207

Chronologischer Auszug

Radfahrer- und Schützenverein Söhnstetten 1905 e.V. · Amtsgericht Ulm

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 04.04.2026

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Radfahrer- und Schützenverein 1905

b)
Steinheim am Albuch
a)
Vertretungsberechtigt sind der 1., der 2. und der 3.
Vorsitzende. Sie vertreten jeweils einzeln.

b)
1. Vorsitzender:
Oyman, Rolf Erhan, Aalen, *XX.XX.XXXX
2. Vorsitzender:
Bühner, Roland, Steinheim-Söhnstetten, *XX.XX.XXXX
3. Vorsitzender:
Gröner, Gerhard, Dreher, Söhnstetten
a)
Verein
Satzung vom 15.10.1966 zuletzt geändert am 05.01.1996
a)
04.02.2015
Stöferle

b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
04.02.2015.

Tag der ersten Eintragung:
03.02.1967

Satzung:
Blatt 65/73

Änderungsbeschluss:
Blatt 61/64
2a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Vertretungsberechtigt sind der Vorsitzende und der
stellvertretende Vorsitzende. Sie vertreten jeweils
einzeln.

b)
Nicht mehr
3. Vorsitzender:
Gröner, Gerhard, Dreher, Söhnstetten
wurde bestellt; inzwischen nicht mehr
3. Vorsitzender:
Müller, Thorsten, Böhmenkirch, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 26.04.2022 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
09.12.2022
Tenic

b)
Neufassung der Satzung:
Sonderband
Blatt 115-122
3a)
Name von Amts wegen berichtigt in:
Radfahrer- und Schützenverein Söhnstetten 1905 e.V.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 11.05.2023 hat die Änderung der Satzung in § 18
(Auflösung des Vereins) beschlossen.
a)
06.11.2023
Tenic

b)
Nachtrag zur Eintragung lfd. Nr.
2 vom 09.12.2022
Geänderte Satzung:
Blatt 139-145

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.