ist der Ankauf, die Sanierung und der Verkauf von Grundstücken, sowie die Anmietung und Vermietung von Wohn- und Gewerbeflächen und die Verwaltung eigenen Vermögens. Soweit die Gesellschaft Leistungen im Sinne der Handwerksordnung tätigt, die die Tätigkeit eines Meisters erfordern oder genehmigungspflichtig sind, wird die Gesellschaft diese Voraussetzungen schaffen oder die Leistungen durch Subunternehmer erbringen lassen. Die Gesellschaft kann sich an Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem Unternehmensgegenstand beteiligen oder solche Unternehmen gründen. Sie kann Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Kevin Rader
Fürth/Odenwald
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 23.04.2018 Die Gesellschafterversammlung vom 227.12.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziffer 1 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Leipzig (bisher Amtsgericht Leipzig HRB 35012) nach Fürth/Odenwald beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 16.11.2021 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderung in den §§ 1 (Firma), § 5 (vormals Punkt 3 des Musterprotokolls; Stammkapital), und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 22.000,00 EUR und die Änderung in § 6 (Geschäftsführung und Vertretung) beschlossen.
Freitext
Fall 1
Tag der ersten Eintragung: 14.06.2018
Fall 2
Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten.
Fall 3
Fall 4
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.