Handelsregister · HRB 14943

Chronologischer Auszug

Radeck GmbH Gas- und Sanitärtechnik · Amtsgericht Leipzig

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 24.11.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Radeck GmbH Gas- und Sanitärtechnik

b)
Naundorf

c)
der Handel, die Montage und Wartung von
Ölfeuerungsanlagen und die Durchführung
aller damit im Zusammenhang stehenden
Geschäfte und Tätigkeiten.
50.000,00
DEM
a)
Ist ein Geschäftsführer bestellt, vertritt dieser die
Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft
durch je zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer und einen Prokuristen vertreten.
Die Geschäftsführer sind befugt, die Gesellschaft
bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich
selbst oder als Vertreter eines Dritten zu
vertreten.

b)
Geschäftsführer:
Radeck, Thomas, Gas-Wasser-Installateur-
Meister, Hof
einzelvertretungsberechtigt.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 15.08.1995 zuletzt geändert am
19.08.1998
a)
09.04.2002
Büttner

b)
Tag der ersten
Eintragung: 09.09.1998.
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.

Gesellschaftsvertrag Bl.
51-55 SB.
2b)
Geschäftsanschrift:
Parkstraße 7, 04758 Naundorf
Von Amts wegen eingetragen gemäß § 3
EGGmbHG.
a)
07.02.2011
Künne

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.