Handelsregister · VR 100400
Chronologischer Auszug
Rad- und Motorsportverein "Einigkeit" 1897 Karlsruhe-Rüppurr e.V. · Amtsgericht Mannheim
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Rad- und Motorsportverein "Einigkeit" 1897 Karlsruhe-Rüppurr e.V. b) Karlsruhe | a) Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. und der 2. Vorsitzende. Jeder ist allein vertretungsberechtigt. Für Neubauten ist die Genehmigung der Mitgliederversammlung bzw. Jahreshauptversammlung einzuholen. b) 1. Vorsitzender: Hofheinz, Frank, Wörth, *XX.XX.XXXX 2. Vorsitzender: Thönnessen, Ulrich, Karlsruhe, *XX.XX.XXXX | a) Verein Satzung vom 07.01.1956 in Neufassung vom 01.03.1980. | a) 19.05.2014 Porazan b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 19.05.2014. Tag der ersten Eintragung: 25.08.1956 |
| 2 | a) Die Mitgliederversammlung vom 14.11.2018 hat die Änderung der Satzung in den §§ 3 (Mitgliedschaft), 6 (Rechte und Pflichten der Mitglieder) und 7 (Einnahmen und Ausgaben des Vereins) beschlossen. | a) 24.04.2019 Fries b) Geänderte Satzung: Sonderband 1 Blatt 6-12 | ||
| 3 | a) Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Vertretungsberechtigt sind der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende und der Kassenwart. Der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende sind einzelvertretungsberechtigt. Bei Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über 3.000,00 EUR sowie bei Dauerschuldverhältnissen wird der Verein durch den 1. Vorsitzenden, den 2. Vorsitzenden und ein weiteres Mitglied des Vorstands gemäß § 26 BGB vertreten. Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über 10.000,00 EUR sowie Dauerschuldverhältnisse mit einem Jahresgeschäftswert über 10.000,00 EUR sind für den Verein nur verbindlich, wenn die Zustimmung des Gesamtvorstands erteilt ist. b) Bestellt als Kassenwart: Morstatt, Ursula, Karlsruhe, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 10.04.2019 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. | a) 11.07.2019 Fries b) Neufassung der Satzung: Sonderband 1 Blatt 24-32 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.