Handelsregister · VR 100400

Chronologischer Auszug

Rad- und Motorsportverein "Einigkeit" 1897 Karlsruhe-Rüppurr e.V. · Amtsgericht Mannheim

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 18.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Rad- und Motorsportverein "Einigkeit" 1897 Karlsruhe-Rüppurr
e.V.

b)
Karlsruhe
a)
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. und der 2.
Vorsitzende.
Jeder ist allein vertretungsberechtigt.
Für Neubauten ist die Genehmigung der
Mitgliederversammlung bzw. Jahreshauptversammlung
einzuholen.

b)
1. Vorsitzender:
Hofheinz, Frank, Wörth, *XX.XX.XXXX
2. Vorsitzender:
Thönnessen, Ulrich, Karlsruhe, *XX.XX.XXXX
a)
Verein
Satzung vom 07.01.1956 in Neufassung vom 01.03.1980.
a)
19.05.2014
Porazan

b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
19.05.2014.
Tag der ersten Eintragung:
25.08.1956
2a)
Die Mitgliederversammlung vom 14.11.2018 hat die Änderung der Satzung in den §§ 3
(Mitgliedschaft), 6 (Rechte und Pflichten der Mitglieder) und 7 (Einnahmen und Ausgaben
des Vereins) beschlossen.
a)
24.04.2019
Fries

b)
Geänderte Satzung:
Sonderband 1
Blatt 6-12
3a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Vertretungsberechtigt sind der 1. Vorsitzende, der 2.
Vorsitzende und der Kassenwart. Der 1. Vorsitzende und
der 2. Vorsitzende sind einzelvertretungsberechtigt. Bei
Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über
3.000,00 EUR sowie bei Dauerschuldverhältnissen wird
der Verein durch den 1. Vorsitzenden, den 2.
Vorsitzenden und ein weiteres Mitglied des Vorstands
gemäß § 26 BGB vertreten. Rechtsgeschäfte mit einem
Geschäftswert über 10.000,00 EUR sowie
Dauerschuldverhältnisse mit einem Jahresgeschäftswert
über 10.000,00 EUR sind für den Verein nur verbindlich,
wenn die Zustimmung des Gesamtvorstands erteilt ist.

b)
Bestellt als
Kassenwart:
Morstatt, Ursula, Karlsruhe, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 10.04.2019 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
11.07.2019
Fries

b)
Neufassung der Satzung:
Sonderband 1
Blatt 24-32

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.