Handelsregister · VR 4370
Chronologischer Auszug
Rad- und Motorsportclub Solidarität Breithardt · Amtsgericht Wiesbaden
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Rad- und Motorsportclub Solidarität Breithardt b) Hohenstein-Breithardt | a) Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden. Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Zum Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein mit mehr als 200,00 DM belasten, ist die Zustimmung des Gesamtvorstands bzw. der Mitgliederversammlung erforderlich. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens fünf seiner Mitglieder anwesend sind. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des jeweiligen Fachwartes. b) 1. Vorsitzender: Wolf, Gerhard, Bad Schwalbach 2. Vorsitzender: Zapfl, Werner, Hohenstein, *XX.XX.XXXX | a) eingetragener Verein Satzung vom 27.01.1973 zuletzt geändert am 16.03.1985 | a) 24.11.2005 Drescher b) Tag der ersten Eintragung: 02.05.1973 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neu gefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzungsänderungsbeschluss Blatt 53-56 d. A. |
| 2 | b) Geändert, nun: 1. Vorsitzender: Zapfl, Werner, Hohenstein, *XX.XX.XXXX Nicht mehr 1. Vorsitzender: Wolf, Gerhard, Bamberg Bestellt als 2. Vorsitzender: Ernst, Thomas, Gustavsburg, *XX.XX.XXXX | a) 29.04.2010 Boos b) Anmeldung Blatt 122 d.A. Beschluss Blatt 123+124 d.A. | ||
| 3 | a) Zum Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein mit mehr als 1.000,-- EUR belasten, ist die Zustimmung des Gesamtvorstands bzw. der Mitgliederversammlung erforderlich. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens drei seiner Mitglieder anwesend sind. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des jeweiligen Ressortleiters (sofern es diesen gibt), anderenfalls des/der 1. Vorsitzenden. | a) Die Mitgliederversammlung vom 16.04.2013 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. | a) 12.06.2013 Beer b) Anmeldung Blatt 143 d.A. Beschluss Blatt 128-130 d.A. Beschluss Blatt 132-136 d.A. | |
| 4 | a) Die Mitgliederversammlung vom 24.03.2015 hat die Änderung der Satzung in den §§ 1 (Name und Sitz des Vereins), 2 (Zweck des Vereins), 4 (Rechte und Pflichten der Mitglieder) und 15 (Vereinsauflösung) beschlossen. | a) 08.05.2015 Boos b) Anmeldung Blatt 152 d. A. Beschluss Blatt 149 d. A. Satzungsauszug Blatt 148 Sonderband | ||
| 5 | b) Nicht mehr 2. Vorsitzender: Ernst, Thomas, Gustavsburg, *XX.XX.XXXX Bestellt als 2. Vorsitzender: Emich, Christian, Hohenstein, *XX.XX.XXXX | a) 18.11.2020 Heinrich b) Anmeldung Bl. 166, 167 d.A. Beschluss Bl. 168, 169 d.A. | ||
| 6 | b) Nicht mehr 2. Vorsitzender: Emich, Christian, Hohenstein, *XX.XX.XXXX Bestellt als 2. Vorsitzender: Gäfgen, Oliver, Hohenstein, *XX.XX.XXXX | a) 23.11.2022 Beer b) Anmeldung Bl. 176, 177 d.A. Beschluss Bl. 178, 179 d.A. |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.