Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Zum Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein nicht mit mehr als DM 500,00 belasten, sind der 1. und 2. Vorsitzende selbständig befugt. Der Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein mit mehr als DM 500,00 belasten, bedarf der Zustimmung des erweiterten Vorstandes. Für Grundstücksverträge und Dienstverträge ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Karl Heinz Kubas
Hagen
Vorstand
Stephan Kubas
Hagen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 09.03.1981
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 08.02.1982 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 02.07.2004.
Satzung Bl. 15 ff. d.A.
Protokoll v.26.03.2000 Bl. 55-57 d.A.,
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