Industrielle Produktion und Vertrieb von Schornsteinen und dem damit in Zusammenhang stehenden technischen Zubehör, industrielle Produktion und Vertrieb von Betonfertigteilen und Mauersteinen aller Art sowie Durchführung der hierzu erforderlichen Transportmaßnahmen, desweiteren Projektierurng sowie Einbau und Montage von Schornsteinen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Karl Raab
Schnaitsee
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 04.05.1988 zuletzt geändert am 10.06.1996
Die Gesellschafterversammlung vom 20.12.2001 hat die Änderung des § 5 (Geschäftsjahr) der Satzung beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 22.06.2004 hat die Umstellung auf Euro, die Erhöhung des Stammkapitals um 70,81 EUR auf 51.200,00 EUR sowie die Änderung des § 3 (Stammkapital) der Satzung und Ergänzung der Satzung um § 16 (Vereinigung von Geschäftsanteilen) beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung:12.04.1990 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 8 So.
Beschluß Bl. 9 SB; Neue Satzung Bl. 9 SB;
Beschluss Bl. 10 SB; neue Satzung Bl. 11 SB;
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die RAAB-PELLTEC GmbH mit dem Sitz in Eiselfing (Amtsgericht Traunstein HRB 16090) und die Raab Tec GmbH mit dem Sitz in Ampfing (Amtsgericht Traunstein HRB 24672) sind auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 22.07.2024 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen von den selben Tagen mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.