Handelsregister · HRB 744123

Chronologischer Auszug

r2people GmbH · Amtsgericht Stuttgart

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 01.04.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
r2people GmbH

b)
Böblingen
Geschäftsanschrift:
Otto-Lilienthal-Straße 36, 71034 Böblingen

c)
Erbringung von IT Services und IT-nahen
Dienstleistungen (z.B. der fachlichen
Nacherfassung von Belegdaten).
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
vertreten zwei gemeinsam oder ein
Geschäftsführer mit einem Prokuristen.

b)
Geschäftsführer:
Büsing, Rainer Werner, Stuttgart, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Geschäftsführer:
Sieß, Rainer Johann, Ilsfeld, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 01.02.2013.
a)
11.02.2013
Beetz
2b)
Sitz verlegt; nun:
Stuttgart
Neue
Geschäftsanschrift:
Auwiesenstraße 16, 70565 Stuttgart
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 22.12.2014 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Sitz)
beschlossen.
a)
29.12.2014
Berlinghof

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.