Die Beteiligung an und die Verwaltung von anderen Unternehmen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen verteten. Beim Vorhandensein von mehreren Geschäftsführern kann einzelnen Geschäftsführern durch den Beirat die Alleinvertretungsbefugnis übertragen werden. Ist kein Beirat vorhanden, so entscheidet darüber die Gesellschafterversammlung. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt dieser allein. Geschäftsführer können vom Verbot des Selbstkontrahierens befreit werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Alexander Kraus
Obersulm
einzelvertretungsberechtigt
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 14.12.1968 mit Änderung vom 08.07.1985.
Die Gesellschafterversammlung vom 03.04.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 17.11.2006.