Die Produktion von Audiovisuellen Vorführungen. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher Art erwerben, vertreten oder sich an solchen Unternehmen beteiligen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Jeder Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt, soweit die Gesellschafterversammlung nicht ausdrücklich anderes beschließt. Fällt von zwei vorhandenen, nur gemeinschaftlich zur Vertretung der Gesellschaft berechtigten Geschäftsführern einer fort, so ist der übrige Geschäftsführer solange alleinvertretungsberechtigt, bis die Gesellschafterversammlung anderes beschließt. Jeder Geschäftsführer ist Befugt im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Rainer Jedamzik
Bielefeld
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 12.02.1988
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 07.04.1988 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 14.05.2002.
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