ausschließlich die Wahrnehmung der Berufsaufgaben nach § 1 HmbArchtG, die den in der Firma geführten Berufsbezeichnungen nach § 2 HmbArchtG entsprechen. Die für Berufsangehörige nach § 2 HmbArchtG geltenden Berufspflichten müssen von der Gesellschaft beachtet werden. Ausgenommen sind erlaubnispflichtige Tätigkeiten jeder Art, sofern nicht eine Erlaubnis vorliegt.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Kai Peter Richter
Hamburg
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Eintragung Nr. 4 Spalte 2a) vom 19.10.2012 von Amts wegen berichtigt.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 26.05.2011
Die Gesellschafterversammlungen vom 28.06.2011 und 02.09.2011 haben eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 Ziff. (1) (Firma), 2 (Gegenstand des Unternehmens), 6 und 16 beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 28.09.2012 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen, insbesondere in den §§ 1 Abs. (1) (Firma) und 3 (Stammkapital, Geschäftsanteile) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals von 25.000,00 EUR um 4.688,00 EUR auf 29.688,00 EUR.
Die Gesellschafterversammlung vom 25.07.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 312,00 EUR auf 30.000,00 EUR beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.