Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung eigenen Vermögens.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein. Soweit die Geschäftsführer einzeln vertretungsberechtigt sind, sind sie auf jeden Fall von den einschränkenden Bestimmungen des § 181 BGB befreit.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
086
Regina Libowski
Dassendorf
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.