Handelsregister · HRB 11985
Chronologischer Auszug
R. Kolb GmbH · Amtsgericht Kaiserslautern
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) R. Kolb GmbH b) Rockenhausen c) Gegenstand des Unternehmens ist 1. die Durchführung von Transporten für Güter aller Art, 2. die Vornahme von Erdbewegungsarbeiten, 3. die Bauschuttaufbereitung und das Bauschuttrecycling. | 25.000,00 EUR a) | Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. b) Geschäftsführer: Kolb, Robert, Schönborn, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 11.12.2000 | a) 22.08.2005 Pfaff b) Tag der ersten Eintragung: 03.04.2001 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und an die Stelle des bisherigen Registerblattes HRB 1985 Ro getreten. Freigegeben am 22.08.2005. | |
| 2 | b) Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen eingetragen: Geschäftsanschrift: Kreuzwiese 7, 67806 Rockenhausen | a) 18.03.2011 Quednau | ||||
| 3 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Kaiserslautern (1 IN 115/21) vom 26.07.2021 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. | a) 02.08.2021 Thomas b) Fall 4 Bl. 18-20 | ||||
| 4 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Kaiserslautern (1 IN 115/21) vom 10.08.2021 ist die vorläufige Insolvenzverwaltung und das allgemeine Verfügungsverbot aufgehoben. | a) 13.08.2021 Thomas b) Fall 5 Bl. 24/25 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.