Handelsregister · HRB 166964
Chronologischer Auszug
R FORCE Film GmbH · Amtsgericht München
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | a) R FORCE Film GmbH b) München c) Herstellung, Entwicklung und Vertrieb von Spiel-, Fernseh-, Industrie- und Werbefilmen unter Verwendung aller bekannten und in Zukunft noch bekannt werdenden Bild- und Tonträgern sowie alle in diesem Zusammenhang dienlichen Tätigkeiten. | 25.000,00 EUR a) | Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen b) Geschäftsführer: Rämisch, Rudolf, München, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt. | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 12.03.2007. | a) 15.03.2007 Lutz | |
| 2 | b) Geschäftsanschrift: Leopoldstraße 87, 80802 München | 30.000,00 EUR | a) Die Gesellschafterversammlung vom 17.08.2009 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 5.000,00 EUR und die Änderung des § 3 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. | a) 25.08.2009 Dr. Kallweit |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.