Vorstand (§ 26 BGB) sind der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende. Sie sind jeweils einzelvertretungsberechtigt. Beschränkung nach § 26 Abs. 2 BGB: Ausgaben über 500,-- DM müssen von der Haupt- oder Mitgliederversammlung genehmigt werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Joachim Grau
Vaihingen/Enz
Vorstand
Jörg Brodbeck
Vaihingen/Enz
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 02.07.1997
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 16.12.2014.
Tag der ersten Eintragung: 06.11.1997
Satzung: Sonderband Blatt 9 - 12
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