Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Sebastian Gierkes
Darmstadt
einzelvertretungsberechtigt Prokurist(in)
Ralf Gierkes
Münster
Einzelprokura
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 23.02.1983 zuletzt geändert am 08.05.2000
Die Gesellschafterversammlung vom 05.11.2007 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 4 (Stammkapital) und mit ihr die Umstellung des Stammkapitals auf Euro sowie gleichzeitig eine Erhöhung des Stammkapitals um 177,03 EUR sowie 5 (Stammeinlagen), 7 (Geschäftsführung und Vertretung) und 9 (Gesellschafterbeschlüsse) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 14.05.2012 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 30.01.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Es wurde ein neuer § 17 (Tod eines Gesellschafters) eingefügt. Die bisherigen §§ 17 (Schlussbestimmungen) und 18 (Befreiung vom Wettbewerbsverbot) wurden zugleich in §§ 18 (Schlussbestimmungen) und 19 (Befreiung vom Wettbewerbsverbot) umnummeriert.
Die Gesellschafterversammlung vom 30.10.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 9 (Gesellschafterbeschlüsse), neu: § 9a (Vorsorgevollmacht), § 11 (Gewinnverteilung) und § 16 (Abfindung) beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Gesellschaftsvertrag Blatt 98 ff. Sonderband
Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten.
Fall 5
Fall 6
Fall 7
Fall 8
Fall 10
Fall 11
Fall 12
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.