Handelsregister · HRB 103242

Chronologischer Auszug

QUSCO Personalpower GmbH · Amtsgericht Frankfurt am Main

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 09.03.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
QUSCO Personalpower GmbH

b)
Frankfurt am Main
Geschäftsanschrift:
Cargo City Süd, Geb. 555 b, 60549
Frankfurt am Main

c)
Verwaltung eigenen Vermögens sowie
gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung
sowie Personalvermittlung.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.

b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Coir, Bernd J.J., Stolberg, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Geschäftsführerin:
Cocora-Busan, Elena-Camelia, Wiesbaden,
*XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 29.01.2015

Die Gesellschafterversammlung vom 12.08.2015 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Sitz) und mit ihr
die Sitzverlegung von Kiel (bisher Amtsgericht Kiel HRB
16448 KI) nach Frankfurt am Main, § 3
(Stammkapital/Geschäftsanteile) sowie § 8 (Geschäftsführung
und Vertretung) beschlossen.
a)
25.09.2015
Leifert

b)
Fall 1
2b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main (Az.
810 IN 263/17 Q) vom 11.05.2017 ist ein vorläufiger
Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass
Verfügungen der Gesellschaft nur mit Zustimmung des
vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
a)
17.05.2017
Hewlett

b)
Fall 2
3b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main (Az.
810 IN 263/17 Q) vom 13.11.2017 ist über das Vermögen der
Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet.

Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Von Amts wegen eingetragen.
a)
22.11.2017
Hornburg

b)
Fall 3

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.