Handelsregister · HRB 21039

Chronologischer Auszug

QuestMill GmbH · Amtsgericht Bonn

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 03.04.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
QuestMill GmbH

b)
Bonn
Geschäftsanschrift:
Clostermannstraße 1, 51065 Köln

c)
ist die Entwicklung und Vermarktung eines
EDV-gestützten Autorensystems für mobile
Spiele und Touren. Die mit dem System
erstellten Spiele und Touren zielen vor
allem auf die Nutzung auf mobilen
Computern ab. Die Vermarktung beinhaltet
sowohl das Angebot des Autorensystems
als White-Labeling-System an
Informationsanbieter als auch - ggf. in
Kooperation mit Partnern -
Dienstleistungen, um einzelne Spiele oder
Touren im Kundenauftrag zu realisieren.
25.000,00
EUR
a)
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere
Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer
vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein.
Sind mehrere Geschäftsführer vorhanden, so
wird die Gesellschaft von zwei Geschäftsführern
gemeinschaftlich oder von einem
Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem
Prokuristen vertreten.

b)
Geschäftsführer:
Mügge, Holger, Köln, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 29.08.2014
a)
09.09.2014
Linnert

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.