Handelsregister · HRB 752919

Chronologischer Auszug

QUEST Holding AG · Amtsgericht Stuttgart

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 24.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Bisher: "Skylinehöhe 82. V V AG"; nun:
QUEST Holding AG

b)
Stuttgart
Geschäftsanschrift:
Beim Häusle 12, 72555 Metzingen

c)
Verwaltung eigener Vermögenswerte
Grundkapital
nun:
50.050,00
EUR
a)
Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt es
allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt,
vertreten zwei gemeinsam oder ein
Vorstandsmitglied mit einem Prokuristen.

b)
Bestellt als
Vorstand:
Scharf, Ralf Peter, Metzingen, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Nicht mehr
Vorstand:
Hundt, Angelika, Wesseling, *XX.XX.XXXX
a)
Aktiengesellschaft
Satzung vom 24.11.2014.

Die Hauptversammlung vom 25.02.2015 hat die Änderung der
Satzung in § 1 (Firma, Sitz und Geschäftsjahr), § 3
(Grundkapital) und § 4 (Aktien) beschlossen.

Das Grundkapital ist ferner durch Beschluss der
Hauptversammlung vom gleichen Tag um 50,00 EUR auf
50.050,00 EUR erhöht.
Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt.

Der Sitz ist von Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am
Main HRB 100841) nach Stuttgart verlegt.
a)
03.06.2015
Reinhardt

b)
Tag der ersten
Eintragung:
28.11.2014

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.