Handelsregister · VR 230480

Chronologischer Auszug

QuerWege e.V. · Amtsgericht Jena

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 26.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Quer-Wege e.V.

b)
Jena
a)
Jedes Vorstandsmitglied ist berechtigt, den Verein bei
Rechtsgeschäften bis zu 50.000,- EUR allein zu
vertreten, im übrigen wird der Verein durch alle
Vorstandsmitglieder vertreten.

b)
Bestellt:
Vorsitzender:
Gerlach, Holger, Jena, *XX.XX.XXXX

Bestellt:
stellvertretende Vorsitzende:
Worm, Ulrike, Jena, *XX.XX.XXXX

Bestellt:
Schatzmeister:
Rost, Simone, Jena, *XX.XX.XXXX

Bestellt:
Vorstand:
Musche, Helgard, Jena, *XX.XX.XXXX

Bestellt:
Vorstand:
Endlich, Ute-Stefanie, Jena, *XX.XX.XXXX

Bestellt:
Besonderer Vertreter gemäß § 30 BGB:
Carl, Tasso, Jena, *XX.XX.XXXX
Einzelvertretungsberechtigt bei Rechtsgeschäften bis zu
10.000,- EUR, darüber hinaus vertretungsberechtigt mit
einem weiteren Vorstandsmitglied.
a)
eingetragener Verein
Die Satzung ist errichtet am 14.12.1993 und wurde zuletzt geändert mit Beschluss vom
31.05.2010.
a)
26.04.2013
Biernat

b)
Tag der ersten Eintragung:
04.03.1994.
Dieses Blatt ist unter
Berichtigung auf EDV
umgeschrieben worden und
dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten.
2a)
QuerWege e.V.
a)
Der Verein wird durch den Vorsitzenden allein oder
durch zwei Stellvertreter gemeinsam vertreten.
Die Vertertungsmacht des Vorstandes ist in der Weise
beschränkt, dass zur Vornahme nachfolgender
Rechtsgeschäfte die vorherige Zustimmung des
Präsidiums erforderlich ist:
a) Erwerb und Veräußerung von Grundstücken und
grundstücksgleichen Rechten; Belastung von
Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten die im
Einzelfall über den Betrag von 100.000,00 Euro
hinausgehen
b) Neubauten und sonstige Investitionen, die im
Einzelfall über den Betrag von 100.000,00 Euro
hinausgehen, es sei denn, sie sind im Haushaltsplan
beschlossen
c) Aufnahme von Krediten, ausgenommen von
Lieferantenkrediten
d) Gewährung von Krediten und Übernahme von
Bürgschaften und finanziellen Beteiligungen an Dritten,
a)
Die Mitgliederversammlung vom 11.06.2014 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Dabei wurde insbesondere geändert: Firma, Organe des Vereins, Vertretungsregelung.
a)
06.02.2015
Biernat
3b)
Ausgeschieden:
Vorstand:
Endlich, Ute-Stefanie, Jena, *XX.XX.XXXX
Ausgeschieden:
Vorsitzender:
Gerlach, Holger, Jena, *XX.XX.XXXX
Ausgeschieden:
Vorstand:
Musche, Helgard, Jena, *XX.XX.XXXX
Ausgeschieden:
stellvertretende Vorsitzende:
Worm, Ulrike, Jena, *XX.XX.XXXX

Geändert, nun:
Vorstandsvorsitzender:
Carl, Tasso, Jena, *XX.XX.XXXX

Bestellt:
Stellvertreterin:
Protze, Anke, Jena, *XX.XX.XXXX

Bestellt:
Stellvertreterin:
Mieth, Kerstin, Jena, *XX.XX.XXXX

Geändert, nun:
Stellvertreterin:
Rost, Simone, Jena, *XX.XX.XXXX
Bestellt:
Stellvertreterin:
Thierschmidt, Anne-Katrin, Erfurt, *XX.XX.XXXX
a)
23.03.2015
Biernat
4a)
Der Verein wird durch den Vorsitzenden allein oder
durch zwei Stellvertreter gemeinsam vertreten.
Die Vertertungsmacht des Vorstandes ist in der Weise
beschränkt, dass zur Vornahme nachfolgender
Rechtsgeschäfte die vorherige Zustimmung des
Präsidiums erforderlich ist:
a) Erwerb und Veräußerung von Grundstücken und
grundstücksgleichen Rechten; Belastung von
Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten die im
Einzelfall über den Betrag von 200.000,00 Euro
hinausgehen
b) Neubauten und sonstige Investitionen, die im
Einzelfall über den Betrag von 200.000,00 Euro
hinausgehen, es sei denn, sie sind im Haushaltsplan
beschlossen
c) Aufnahme von Krediten bis zur einer Höhe von
200.000 Euro
d) Gewährung von Krediten und Übernahme von
Bürgschaften und finanziellen Beteiligungen an Dritten,
a)
Die Mitgliederversammlung vom 24.05.2018 hat die Änderung der §§ 3 (Gemeinnützigkeit),
13 (Aufgaben des Vorstandes) sowie 18 (Auflösung) der Satzung beschlossen.
a)
24.07.2018
Thieme
5b)
Ausgeschieden:
Stellvertreterin:
Mieth, Kerstin, Jena, *XX.XX.XXXX

Bestellt:
Stellvertreter:
Spangenberg, Gregor, Jena, *XX.XX.XXXX

Personenbezogene Daten geändert, nun:
Stellvertreterin:
Thierschmidt, Anne-Katrin, Leipzig, *XX.XX.XXXX
a)
13.08.2018
Kießling
6a)
Der Verein wird durch einen Vorsitzenden allein oder
durch zwei Stellvertreter gemeinsam vertreten.
Die Vertertungsmacht des Vorstandes ist mit Wirkung
gegen Dritte in der Weise beschränkt, dass zur
Vornahme folgender Geschäfte die vorherige
Zustimmung des Präsidiums erforderlich ist:
a) Erwerb und Veräußerung von Grundstücken und
grundstücksgleichen Rechten; Belastung von
Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten die im
Einzelfall über einen Betrag von 200.000,00 Euro
hinausgehen
b) Neubauten und sonstige Investitionen, die im
Einzelfall über einen Betrag von 200.000,00 Euro
hinausgehen, es sei denn, sie sind im Haushaltsplan
beschlossen
c) Aufnahme von Krediten bis zur einer Höhe von
200.000 Euro
d) Gewährung von Krediten und Übernahme von
Bürgschaften und finanziellen Beteiligungen an Dritten.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 15.11.2021, nebst Nachtrag vom 02.05.2022 hat die
Änderung der §§ 6 (Mitgliederversammlung) und 12 (Vorstand im Sinne des Bürgerlichen
Gesetzbuches) der Satzung beschlossen.
a)
30.05.2022
Priedigkeit
7b)
Ausgeschieden:
Vorstandsvorsitzender:
Carl, Tasso, Jena, *XX.XX.XXXX
Ausgeschieden:
Stellvertreterin:
Thierschmidt, Anne-Katrin, Leipzig, *XX.XX.XXXX

Geändert, nun:
Vorsitzende:
Protze, Anke, Jena, *XX.XX.XXXX

Bestellt:
Vorsitzender:
David, Marvin, Jena, *XX.XX.XXXX

Bestellt:
Stellvertreterin:
Brettschneider, Lisa, Jena, *XX.XX.XXXX
a)
15.09.2022
Kolmanko
8a)
Der Verein wird durch einen Vorsitzenden allein oder
durch zwei Stellvertreter gemeinsam vertreten.
Die Vertertungsmacht des Vorstandes ist mit Wirkung
gegen Dritte in der Weise beschränkt, dass zur
Vornahme folgender Geschäfte die vorherige
Zustimmung des Präsidiums erforderlich ist:
a) Erwerb und Veräußerung von Grundstücken und
grundstücksgleichen Rechten; Belastung von
Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten die im
Einzelfall über einen Betrag von 200.000,00 Euro
hinausgehen
b) Neubauten und sonstige Investitionen, die im
Einzelfall über einen Betrag von 200.000,00 Euro
hinausgehen, es sei denn, sie sind im Haushaltsplan
beschlossen
c) Aufnahme von Krediten ab einer Höhe von 200.000
Euro
d) Gewährung von Krediten und Übernahme von
Bürgschaften und finanziellen Beteiligungen an Dritten.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 10.10.2022 hat die Änderung der §§ 6
(Mitgliederversammlung), 11 (Durchführung der Sitzungen des Präsidiums), 13 (Aufgaben
des Vorstandes) und 14 (Aufgaben des*der Vorsitzenden) der Satzung beschlossen.
a)
12.12.2022
Kolmanko

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.