Handelsregister · VR 230480
Chronologischer Auszug
QuerWege e.V. · Amtsgericht Jena
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Quer-Wege e.V. b) Jena | a) Jedes Vorstandsmitglied ist berechtigt, den Verein bei Rechtsgeschäften bis zu 50.000,- EUR allein zu vertreten, im übrigen wird der Verein durch alle Vorstandsmitglieder vertreten. b) Bestellt: Vorsitzender: Gerlach, Holger, Jena, *XX.XX.XXXX Bestellt: stellvertretende Vorsitzende: Worm, Ulrike, Jena, *XX.XX.XXXX Bestellt: Schatzmeister: Rost, Simone, Jena, *XX.XX.XXXX Bestellt: Vorstand: Musche, Helgard, Jena, *XX.XX.XXXX Bestellt: Vorstand: Endlich, Ute-Stefanie, Jena, *XX.XX.XXXX Bestellt: Besonderer Vertreter gemäß § 30 BGB: Carl, Tasso, Jena, *XX.XX.XXXX Einzelvertretungsberechtigt bei Rechtsgeschäften bis zu 10.000,- EUR, darüber hinaus vertretungsberechtigt mit einem weiteren Vorstandsmitglied. | a) eingetragener Verein Die Satzung ist errichtet am 14.12.1993 und wurde zuletzt geändert mit Beschluss vom 31.05.2010. | a) 26.04.2013 Biernat b) Tag der ersten Eintragung: 04.03.1994. Dieses Blatt ist unter Berichtigung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. |
| 2 | a) QuerWege e.V. | a) Der Verein wird durch den Vorsitzenden allein oder durch zwei Stellvertreter gemeinsam vertreten. Die Vertertungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass zur Vornahme nachfolgender Rechtsgeschäfte die vorherige Zustimmung des Präsidiums erforderlich ist: a) Erwerb und Veräußerung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten; Belastung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten die im Einzelfall über den Betrag von 100.000,00 Euro hinausgehen b) Neubauten und sonstige Investitionen, die im Einzelfall über den Betrag von 100.000,00 Euro hinausgehen, es sei denn, sie sind im Haushaltsplan beschlossen c) Aufnahme von Krediten, ausgenommen von Lieferantenkrediten d) Gewährung von Krediten und Übernahme von Bürgschaften und finanziellen Beteiligungen an Dritten, | a) Die Mitgliederversammlung vom 11.06.2014 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurde insbesondere geändert: Firma, Organe des Vereins, Vertretungsregelung. | a) 06.02.2015 Biernat |
| 3 | b) Ausgeschieden: Vorstand: Endlich, Ute-Stefanie, Jena, *XX.XX.XXXX Ausgeschieden: Vorsitzender: Gerlach, Holger, Jena, *XX.XX.XXXX Ausgeschieden: Vorstand: Musche, Helgard, Jena, *XX.XX.XXXX Ausgeschieden: stellvertretende Vorsitzende: Worm, Ulrike, Jena, *XX.XX.XXXX Geändert, nun: Vorstandsvorsitzender: Carl, Tasso, Jena, *XX.XX.XXXX Bestellt: Stellvertreterin: Protze, Anke, Jena, *XX.XX.XXXX Bestellt: Stellvertreterin: Mieth, Kerstin, Jena, *XX.XX.XXXX Geändert, nun: Stellvertreterin: Rost, Simone, Jena, *XX.XX.XXXX Bestellt: Stellvertreterin: Thierschmidt, Anne-Katrin, Erfurt, *XX.XX.XXXX | a) 23.03.2015 Biernat | ||
| 4 | a) Der Verein wird durch den Vorsitzenden allein oder durch zwei Stellvertreter gemeinsam vertreten. Die Vertertungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass zur Vornahme nachfolgender Rechtsgeschäfte die vorherige Zustimmung des Präsidiums erforderlich ist: a) Erwerb und Veräußerung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten; Belastung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten die im Einzelfall über den Betrag von 200.000,00 Euro hinausgehen b) Neubauten und sonstige Investitionen, die im Einzelfall über den Betrag von 200.000,00 Euro hinausgehen, es sei denn, sie sind im Haushaltsplan beschlossen c) Aufnahme von Krediten bis zur einer Höhe von 200.000 Euro d) Gewährung von Krediten und Übernahme von Bürgschaften und finanziellen Beteiligungen an Dritten, | a) Die Mitgliederversammlung vom 24.05.2018 hat die Änderung der §§ 3 (Gemeinnützigkeit), 13 (Aufgaben des Vorstandes) sowie 18 (Auflösung) der Satzung beschlossen. | a) 24.07.2018 Thieme | |
| 5 | b) Ausgeschieden: Stellvertreterin: Mieth, Kerstin, Jena, *XX.XX.XXXX Bestellt: Stellvertreter: Spangenberg, Gregor, Jena, *XX.XX.XXXX Personenbezogene Daten geändert, nun: Stellvertreterin: Thierschmidt, Anne-Katrin, Leipzig, *XX.XX.XXXX | a) 13.08.2018 Kießling | ||
| 6 | a) Der Verein wird durch einen Vorsitzenden allein oder durch zwei Stellvertreter gemeinsam vertreten. Die Vertertungsmacht des Vorstandes ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt, dass zur Vornahme folgender Geschäfte die vorherige Zustimmung des Präsidiums erforderlich ist: a) Erwerb und Veräußerung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten; Belastung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten die im Einzelfall über einen Betrag von 200.000,00 Euro hinausgehen b) Neubauten und sonstige Investitionen, die im Einzelfall über einen Betrag von 200.000,00 Euro hinausgehen, es sei denn, sie sind im Haushaltsplan beschlossen c) Aufnahme von Krediten bis zur einer Höhe von 200.000 Euro d) Gewährung von Krediten und Übernahme von Bürgschaften und finanziellen Beteiligungen an Dritten. | a) Die Mitgliederversammlung vom 15.11.2021, nebst Nachtrag vom 02.05.2022 hat die Änderung der §§ 6 (Mitgliederversammlung) und 12 (Vorstand im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches) der Satzung beschlossen. | a) 30.05.2022 Priedigkeit | |
| 7 | b) Ausgeschieden: Vorstandsvorsitzender: Carl, Tasso, Jena, *XX.XX.XXXX Ausgeschieden: Stellvertreterin: Thierschmidt, Anne-Katrin, Leipzig, *XX.XX.XXXX Geändert, nun: Vorsitzende: Protze, Anke, Jena, *XX.XX.XXXX Bestellt: Vorsitzender: David, Marvin, Jena, *XX.XX.XXXX Bestellt: Stellvertreterin: Brettschneider, Lisa, Jena, *XX.XX.XXXX | a) 15.09.2022 Kolmanko | ||
| 8 | a) Der Verein wird durch einen Vorsitzenden allein oder durch zwei Stellvertreter gemeinsam vertreten. Die Vertertungsmacht des Vorstandes ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt, dass zur Vornahme folgender Geschäfte die vorherige Zustimmung des Präsidiums erforderlich ist: a) Erwerb und Veräußerung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten; Belastung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten die im Einzelfall über einen Betrag von 200.000,00 Euro hinausgehen b) Neubauten und sonstige Investitionen, die im Einzelfall über einen Betrag von 200.000,00 Euro hinausgehen, es sei denn, sie sind im Haushaltsplan beschlossen c) Aufnahme von Krediten ab einer Höhe von 200.000 Euro d) Gewährung von Krediten und Übernahme von Bürgschaften und finanziellen Beteiligungen an Dritten. | a) Die Mitgliederversammlung vom 10.10.2022 hat die Änderung der §§ 6 (Mitgliederversammlung), 11 (Durchführung der Sitzungen des Präsidiums), 13 (Aufgaben des Vorstandes) und 14 (Aufgaben des*der Vorsitzenden) der Satzung beschlossen. | a) 12.12.2022 Kolmanko |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.