Individualberatung, tiergestützte Intervention, Erstellen von Konzepten für Institutionen, Kommunen und Parteien, Halten von Vorträgen und Seminaren, Durchführung von Moderationen und von Veranstaltungen zur gesellschaftspolitischen Entwicklung.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Ursula Bundrock-Muhs
Meerbusch
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 20. März 2013
Die Gesellschafterversammlung vom 22. Dezember 2017 mit Änderung vom 29. Dezember 2017 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziffer 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag hat weiter die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 Ziffer 1 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals in Höhe von EUR 1.000,00 um EUR 24.000,00 sowie § 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Der Gesellschaftsvertrag ist insgesamt neu gefasst.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.