Handelsregister · VR 300392
Chronologischer Auszug
Quellpunkt Christiani e.V. · Amtsgericht Freiburg
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Quellpunkt Christiani e.V. b) Müllheim | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und mindestens zwei, höchstens vier gleichberechtigten Stellvertretern. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. b) Vorsitzender: Hagemann-Richter, Reiner, Simonswald, *XX.XX.XXXX Stellvertreter: Gesinghaus, Klaus, Albbruck Stellvertreter: Murzik, Lothar, Albbruck | a) Verein Satzung vom 27.07.1999 mit mehrfachen Änderungen; zuletzt geändert am 24.07.2008. | a) 11.02.2014 Sohnrey b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 06.02.2014. Tag der ersten Eintragung: 03.04.1991 Satzung: AS. 459 ff. |
| 2 | b) Nicht mehr Stellvertreter: Gesinghaus, Klaus, Albbruck Personenbezogene Daten von Amts wegen berichtigt bei Stellvertreter: Murzik, Lothar, Albbruck, *XX.XX.XXXX | a) 10.03.2016 Transier-Lang | ||
| 3 | a) Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und mindestens einem höchstens vier Stellvertretern. Die Vorstandsmitglieder sind jeweils einzelvertretungsberechtigt. b) Personenbezogene Daten von Amts wegen ergänzt bei Vorsitzender: Hagemann-Richter, Reiner Josef, geb. Hagemann, Simonswald, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 29.11.2017 hat die Änderung der Satzung in §§ 4, 9, 10 und 14 beschlossen. | a) 22.01.2018 Transier-Lang b) Satzung: AS. 521 ff. |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.