Gewinnung, Veredelung und Produktion von Quarzsanden sowie die Vornahme sämtlicher damit zusammenhängender Geschäfte. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art erwerben oder sich an ihnen beteiligen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Tjardo Ufken
Brake
einzelvertretungsberechtigt Vorstand
Volkmar Jann Ufken
Brake
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 29.12.2008
Die Hauptversammlung vom 14.08.2009 hat zum Zwecke der Verschmelzung mit der Quarzwerk Marx GmbH & Co. KG, Marx (Amtsgericht Aurich, HRA 2232), die Erhöhung des Grundkapitals um 1.350.000,00 EUR und die entsprechende Änderung der Satzung in § 4 (Grundkapital) beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt.
Die Hauptversammlung vom 20.12.2011 hat die Änderung des Statuts in § 4 (Grundkapital) sowie § 7 (Aufsichtsrat / Zahlwahl und Vorsitz) und mir ihr die Erhöhung des Grundkapitals beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 14.12.2017 hat die Änderung des Statuts in § 4 (Grundkapital) und § 14 (Aktienveräußerung, Einziehung) und mit ihr die Erhöhung des Grundkapitals um 400.000 Euro auf 2.100.000 Euro beschlossen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Gesellschaft ist als übernehmende Rechtsträgerin nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.08.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung und der Gesellschafterversammlung der Firma Quarzwerk Marx GmbH & Co. KG, jeweils vom 14.08.2009, mit der Quarzwerk Marx GmbH & Co. KG mit Sitz in Marx (Amtsgericht Aurich, HRA 2232), als übertragende Rechtsträgerin, verschmolzen.
Freitext
Fall 4
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.