Handelsregister · HRB 6448

Registerinformationen

Quarzsandwerk Mittelhessen GmbH · Amtsgericht Gießen

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Quarzsandwerk Mittelhessen GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Gießen

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 6448
Gericht
Amtsgericht Gießen
Letzte Eintragung
07.04.2008
Abrufstand
09.09.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Betrieb und Rekultivierung von Quarz- und Tongruben in Mittelhessen

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Martin Bender

Lahnau

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Geschäftsführer(in)

Heinz Peter Bill

Wetzlar

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Prokurist(in)

Ralph Lang

Breitscheid

Einzelprokura

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Freitext

  • Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten.
  • Beschluss Blatt 25 ff. Sonderband
  • Von Amts wegen eingetragen: Eintragung vom 07.04.2006 berichtigt in:
  • Fall 3

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 18.11.2005
  • Die Gesellschafterversammlung vom 01.03.2006 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Sitzverlegung von Lahnau (bisher Amtsgericht Wetzlar HRB 5172) nach Gießen beschlossen.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.