Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in dieser Weise beschräkt, dass zu Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über Euro 10.000,-- die Zustimmung des Beirats erforderlich ist. Von dieser Zustimmungspflicht werden Geschäfte im Rahmen der Vermögensverwaltung nicht erfasst, es sei denn, es werden nicht mündelsichere Vermögensanlagen getätigt.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Gerhard Wilhelm Alexander Allgeier
Gelsenkirchen
Vorstand
Simon Kirchberg
Gelsenkirchen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 06.04.1998 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 25.02.2004.
Satzungsdaten in Spalte 4 a) von Amts wegen aufgrund interner Systemberichtigung nochmals vorgetragen.
Satzung
Satzung vom 03.02.1998 zuletzt geändert am 22.02.2000
Die Mitgliederversammlung vom 05.07.2005 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Erwerb der Mitgliedschaft) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 14.09.2006 hat die Änderung der Satzung in § 9 (Wahl und Amtsdauer des Vorstands) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 04.12.2007 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 15.01.2019 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck, Aufgaben, Gemeinnützigkeit), § 4 (Beendigung der Mitgliedschaft), § 5 (Mitgliedsbeiträge), § 8 (Zuständigkeit des Vorstands), § 9 (Wahl und Amtsdauer des Vorstands), § 11 (Beirat), § 12 (Zuständigkeit des Beirats), § 14 (Einberufung der Mitgliederversammlung) und § 15 (Beschlussfassung der Mitgliederversammlung) beschlossen, die Nummerierung der Paragraphen berichtigt und die §§ 16 (Aufwandsentschädigung), 17 (Auflösungsgründe) und 18 (Auflösung des Vereins) (zuvor §§ 17, 18 und 19) ebenfalls geändert.
Die Mitgliederversammlung vom 28.02.2023 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Erwerb der Mitgliedschaft), § 4 (Beendigung der Mitgliedschaft) und § 16 (Aufwandsentschädigung) sowie redaktionell in den §§ 8, 13 und 17 beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.