Durchführung von gestalterischen und kommunikativen Arbeiten, insbesondere die Entwicklung und Durchführung von Werbekonzeptionen sowie die Abwicklung von Media- und Produktionsgeschäften.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Ulrike Rossmann
Au
Geschäftsführer(in)
Johannes Zeller
Gündlingen
Geschäftsführer(in)
Andreas Storz-Friedrich
Ettenheim
Geschäftsführer(in)
Natascha Zink
Oberried
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 22.09.1988 mit Nachtrag vom 06.10.1988 mit Änderung vom 30.03.2004.
Die Gesellschafterversammlung vom 06.06.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 22.12.2016 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
Zur Eintragung laufende Nummer 5 wird von Amts wegen nachgetragen: Die Gesellschafterversammlung vom 04.10.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital, Stammeinlagen) beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 21.03.2006.
Tag der ersten Eintragung: 19.10.1988
Insolvenz
Durch Beschluss des Amtsgerichts Freiburg i. Br. vom 01.09.2020 (58 IN 266/20) wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen (Amtsgericht Freiburg i. Br., 58 IN 266/20) aufgelöst. Gemäß § 60 Abs. 1 GmbHG i.V. § 65 Abs. 1 GmbHG von Amts wegen eingetragen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.