Betreuung und Unterstützung von Unternehmen und Institutionen bei der Optimierung ihrer Einkaufs-, Produktions-, Marketing-, Konstruktions- und weiteren Unternehmensprozesse. Dies beinhaltet ebenfalls den Handel mit Produkten.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, ist er befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Ralf Paul Bouffleur
Wiesbaden
einzelvertretungsberechtigt Geschäftsführer(in)
Alexander Friton
Modautal
einzelvertretungsberechtigt
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 03.07.2002
Die Gesellschafterversammlung vom 19.04.2012 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 02.07.2012 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 19.03.2013 mit Nachtrag vom 28.03.2013 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderung in § 1 (Firma) und § 5 (Geschäftsführung, Vertretung) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 11.11.2015 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 01.03.2016 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 23.07.2018 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz der Gesellschaft) beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 29.07.2002 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Gesellschaftsvertrag Blatt 1-12 Sonderband
Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten.
Fall 4
Fall 5
Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten.
Fall 6
Fall 7
Fall 9
Fall 11
Fall 12
Fall 13
Fall 16
Fall 17
Fall 20
Fall 21
Fall 22
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.