Der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende sind einzelvertretungsberechtigt beim Abschluß von Rechtsgeschäften, die den Verein mit nicht mehr als 200,00 Euro belasten. Im übrigen vertreten jeweils zwei Vorstandsmitglieder - darunter der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende - den Verein gemeinsam. Für den Abschluß von Rechtsgeschäften, die den Verein mit mehr als 200,00 Euro belasten, ist die Zustimmung des gesamten Vorstandes notwendig.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Marion Müller
Quedlinburg
Vorstand
Jürgen Lorenzen
Quedlinburg
Vorstand
Hans-Jürgen Furcht
Ballenstedt OT Badeborn
Vorstand
Harry Völker
Quedlinburg
Vorstand
Frank Müller
Ballenstedt OT Badeborn
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Die Satzung ist errichtet am 10.11.2007.
Die Mitgliederversammlung vom 27.11.2008 hat die Änderung der Satzung durch Hinzufügen eines neuen § 11 beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 23.02.2011 hat die Änderung des § 7 (Der Vorstand) der Satzung beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.