Handelsregister · HRB 171769

Chronologischer Auszug

Q + A Ventures UG (haftungsbeschränkt) · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 17.03.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Q + A Ventures UG (haftungsbeschränkt)

b)
Berlin

Geschäftsanschrift:
Chausseestraße 33a, 10115 Berlin

c)
Vertrieb und Service von Computersystemen und Software.
1.000,00 EURa)
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so
vertritt er die Gesellschaft allein. Sind
mehrere Geschäftsführer bestellt,
wird die Gesellschaft durch sämtliche
Geschäftsführer gemeinsam vertreten.

b)
Geschäftsführer:
1.
Shaheen, Ali Naqi, *XX.XX.XXXX, Berlin

mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit
sich selbst oder als Vertreter Dritter
abzuschließen
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Gesellschaftsvertrag vom:
28.07.2015
a)
05.11.2015
Melchior
21.
Isikli, Ali, *XX.XX.XXXX, Berlin

Einzelprokura
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter
Dritter abzuschließen
a)
25.11.2015
Vogler
3Nicht mehr Prokurist:

1. Isikli, Ali

2.
Piracha, Qudsia, *XX.XX.XXXX, Berlin

Einzelprokura
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter
Dritter abzuschließen
a)
11.07.2017
Höcky
4b)
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des
Amtsgerichts Charlottenburg vom
16.02.2018 (AZ: 36q IN 4311/17)
die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass
Verfügungen der Schuldnerin nur
mit Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters wirksam sind.
a)
26.02.2018
Guth
5b)
Die vorläufige Insolvenzverwaltung
und die Bestimmung, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind, sind
durch Beschluss des Amtsgerichts
Charlottenburg vom 27.03.2018
(AZ: 36q IN 4311/17) aufgehoben.
a)
09.04.2018
Guth

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.