Handelsregister · HRB 104458

Registerinformationen

Pyrum Innovations AG · Amtsgericht Saarbrücken

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Pyrum Innovations AG
Rechtsform
Aktiengesellschaft (AG)
Sitz
Dillingen/Saar
Geschäftsanschrift
Dieselstr. 8, 66763 Dillingen/Saar

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 104458
Gericht
Amtsgericht Saarbrücken
Letzte Eintragung
28.08.2025
Abrufstand
24.09.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Der Betrieb von Recycling-Anlagen, die Planung und Projektierung von Recycling-Anlagen, der Handel mit Recycling- Anlagen, die Überwachung der Montage und des Betriebs von Recycling-Anlagen, Recycling, Prduktion und Vertrieb der aus dem Betrieb von Recycling-Anlagen und Ausgangsmaterialien aus Recycling-Anlagen sowie der aus solchen Ausgangsmaterialien entstehenden Produkte, ferner die Beratung im Bereich von Recycling-Anlagen.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Pascal Thomas Philipp Klein

Überherrn

einzelvertretungsberechtigt
Vorstand

Kai Winkelmann

Saarbrücken

einzelvertretungsberechtigt

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Satzung vom 18.08.2017 mit Änderung vom 01.02.2018
  • Die Hauptversammlung vom 02.05.2018 hat die Erhöhung des Grundkapitals um 2.900,00 EUR sowie die Änderung der Satzung in Abschnitt II (Grundkapital und Aktien - Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt.
  • Die Hauptversammlung vom 28.08.2018 hat die Erhöhung des Grundkapitals um 2.168.900,00 EUR aus Gesellschaftsmitteln und die entsprechende Änderung der Satzung in Abschnitt II (Grundkapital & Aktien) Abs.1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 sowie Abschnitt IV (Aufsichtsrat) §1 (Zusammensetzung, Amtsdauer, Amtsniederlegung) Abs. 1 und §4 (Einberufung und Beschlussfassung) Abs. 3 und 4 beschlossen.
  • Die Hauptversammlung vom 29.01.2019 hat die Erhöhung des Grundkapitals um 91.411,00 EUR und die entsprechende Änderung der Satzung in Abschnitt II (Grundkapital & Aktien) Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt.
  • Die Hauptversammlung vom 09.09.2020 hat die Einfügung eines bedingten Kapitals in Abschnitt II Abs.1 (Grundkapital und Aktien-Höhe und Einteilung des Grundkapitals) sowie eine Änderung von Abschnitt IV §1 (Aufsichtsrat-Zusammensetzung, Amtsdauer, Amtsniederlegung) der Satzung beschlossen. Die Hauptversammlung vom 09.09.2020 hat außerdem die Erhöhung des Grundkapitals um 257.024,00 EUR beschlossen.
  • Die am 09.09.2020 beschlossene Erhöhung des Grundkapitals um 257.024,00 EUR ist durchgeführt; Abschnitt II Abs.1 (Grundkapital und Aktien-Höhe und Einteilung des Grundkapitals) der Satzung ist geändert.
  • Die Hauptversammlung vom 28.04.2021 hat die Neufassung der Satzung und dabei unter anderem die Einfügung des § 4 Absatz 7 (Grundkapital und Aktien-Höhe und Einteilung des Grundkapitals-genehmigtes Kapital) beschlossen.
  • Aufgrund der durch Satzungsänderung vom 28.04.2021 erteilten Ermächtigung -Genehmigtes Kapital 2021/I- ist die Erhöhung des Grundkapitals um 683.500,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 16.09.2021 ist § 4 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) geändert.
  • Die Hauptversammlung vom 14.07.2022 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen.
  • Die Hauptversammlung vom 13.07.2023 hat die Änderung der Satzung in den § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) und § 14 (Ort und Einberufung) beschlossen.
  • Die Hauptversammlung vom 18.07.2024 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen.
  • Aufgrund der durch Satzungsänderung vom 18.07.2024 erteilten Ermächtigung- Genehmigtes Kapital 2024/I- ist die Erhöhung des Grundkapitals um 363.637,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 21.10.2024 mit Konkretisierungsbeschluss vom 22.10.2024 ist § 4 Abs. 1 und Abs. 7 Satz 1 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) geändert.
  • Aufgrund der durch Satzungsänderung vom 18.07.2024 erteilten Ermächtigung- Genehmigtes Kapital 2024/I- ist die Erhöhung des Grundkapitals um weitere 201.446,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 09.07.2025 mit Konkretisierungsbeschluss vom 10.07.2025 ist § 4 Abs. 1 und Abs. 7 Satz 1 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) geändert.
  • Die Hauptversammlung vom 24.07.2025 hat die Änderung der Satzung in §§ 4 Abs. 7 und 9 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) sowie 14 (virtuelle Hauptversammlung) beschlossen.

Formwechsel

  • Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Pyrum Innovations ESC GmbH , Dillingen/Saar (Amtsgericht Saarbrücken HRB 17282) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 18.08.2017.

Bedingtes Kapital

  • Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 09.09.2020 um bis zu 199.576,00 EUR zur Durchführung von bis zum 31.12.2024 begebenen Wandelschuldverschreibungen bedingt erhöht (bedingtes Kapital 2020/I).
  • Die Hauptversammlung vom 13.07.2023 hat die bedingte Erhöhung des Grundkapital um bis zu 74.335,- EUR beschlossen. Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Sicherung von Umtauschrechten von Wandelschuldverschreibungen (Bedingtes Kapital 2023/I).

Sonstige Rechtsverhältnisse

  • Die Hauptversammlung vom 18.07.2024 hat die bedingte Erhöhung des Grundkapital um bis zu 39.000,00 EUR beschlossen. Die bedingte Kapitalerhöhung dient ausschließlich der Gewährung von Bezugsrechten auf Aktien (Aktienoptionen) an Arbeitnehmer der Gesellschaft und verbundener Unternehmen (Bedingtes Kapital 2024/I).
  • Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 24.07.2025 ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum Ablauf des 23.07.2030 mit Zustimmung des Aufsichtsrates einmalig oder in Teilbeträgen um insgesamt bis zu 1.446.948,00 EUR durch Ausgabe neuer Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen unter ganzem oder partiellen Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2025).
  • Die Hauptversammlung vom 24.07.2025 hat die bedingte Erhöhung des Grundkapitals um bis zu EUR 1.446.948,00 beschlossen. Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von auf den Namen lautenden Stückaktien bei Ausübung von Wandlungs- oder Optionsrechten oder bei Ausübung eines Wahlrechts der Gesellschaft, ganz oder teilweise anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrages Aktien der Gesellschaft zu gewähren, an die Inhaber beziehungsweise Gläubiger Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen oder einer Kombination dieser Instrumente (Bedingtes Kapital WSV 2025).

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.