Handelsregister · HRB 15416

Registerinformationen

PyCARBO recycling technique GmbH · Amtsgericht Kassel

Unternehmen

Stammdaten

Firma
PyCARBO recycling technique GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Sitz
Vellmar
Geschäftsanschrift
Adalbert-Stifter-Straße 23, 34246 Vellmar

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 15416
Gericht
Amtsgericht Kassel
Letzte Eintragung
15.04.2020
Abrufstand
05.02.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

- das Verwalten und Sichern von Patenten; - das Schützen bestehender Patente; - die Forschung und Entwicklung- und Demonstrationsanlagen; - der Betrieb von Prototypen- und Demonstrationsanlagen; - der Handel mit Recyclingmaterialien, Rohstoffen wie Altmetallen, Pyrolyseoele u. Kohlenstoff; - der Verkauf der extren zu produzierenden Anlagen nebst Anlagen-, Förder- u. Sortiertechnik; - die Beteiligung an anderen Unternehmen im Bereich des Recyclings; - die Errichtung und der Betrieb fon Innovations-, Schulungs- und Trainingscentern für Pyrolyse- und Recyclingverfahren auf der Basis ökologischer und ökonomischer Abfall- verwertungsanlagen; - Überwachung und Verfahrensprozesskontrolle, Zertifizierung von Unternehmen; - die Vergabe von Lizenzrechten in Verbindung mit dem Verkauf der vorstehenden Anlagen , und - Planung und Projektierung neuer Anlagen.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Sascha Tappe

Kassel

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Geschäftsführer(in)

Michael Tappe

Vellmar

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Freitext

  • Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten.
  • Fall 1
  • Fall 2
  • Fall 7

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 02.03.2011
  • Die Gesellschafterversammlung vom 17.06.2011 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderung in den §§ 1 (Firma), 2 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung nach Vellmar, 3 (Gegenstand) beschlossen.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.