Handelsregister · HRB 34150

Registerinformationen

PVR Pro Vinyl Recycling GmbH · Amtsgericht Dresden

Unternehmen

Stammdaten

Firma
PVR Pro Vinyl Recycling GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Kodersdorf
Geschäftsanschrift
Am Bahnhof 5, 02923 Kodersdorf

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 34150
Gericht
Amtsgericht Dresden
Letzte Eintragung
04.10.2017
Abrufstand
08.10.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Verwertung, Verarbeitung und der Handel mit nichtüberwachungspflichtigen Abfällen, insbesondere Vinylabfällen; Herstellung von Kunststoffmatten und Bauelementen aus Kunststoffen; Betrieb technischer Anlagen zum Recycling; weltweite Beteiligung an technischen Recyclinganlagen; Montage und Demontage von Maschinen; Vermittlung von nicht genehmigungspflichtigen Dienstleistungen in der Abfallwirtschaft.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Uwe Riegner

Kodersdorf OT Kodersdorf-Bahnhof

mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließeneinzelvertretungsberechtigt;

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 07.11.2014.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 20.04.2015 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 25.000,00 EUR auf 50.000,00 EUR und die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen, insbesondere hinsichtlich: Sitz, Gegenstand des Unternehmens sowie Stammkapital.

Insolvenz

  • Durch Beschluss des Amtsgerichts Dresden vom 29.09.2017, AZ: 533 IN 1086/17, ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft eröffnet worden.
  • Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 65 Abs. 1 GmbHG.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.