Handelsregister · HRB 134378

Chronologischer Auszug

Pushkin Holding UG (haftungsbeschränkt) · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 08.04.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Pushkin Holding UG (haftungsbeschränkt)

b)
Berlin

Geschäftsanschrift:
Dennewitzstraße 30, 10783 Berlin

c)
Beratung von Unternehmen in den
Bereichen Marketing, Management und IT, Handel und Übernahme von Handelsvertretungen,
Verwaltung eigenen Vermögens,
insbesondere die Beteiligung an
anderen Unternehmen.
500,00 EURa)
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so
vertritt er die Gesellschaft allein. Sind
mehrere Geschäftsführer bestellt,
wird die Gesellschaft durch sämtliche
Geschäftsführer gemeinsam vertreten.

b)
Geschäftsführer:
1.
Puschkin, Alexander, *XX.XX.XXXX,
Berlin

mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit
sich selbst oder als Vertreter Dritter
abzuschließen
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Gesellschaftsvertrag vom:
02.05.2011
a)
25.05.2011
Dr. Friedemann
21.
Pouchkina, Elena, *XX.XX.XXXX,
Berlin

Einzelprokura
a)
21.10.2011
Lampe
3b)
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des
Amtsgerichts Charlottenburg vom
30.11.2021 (AZ: 36p IN 4577/21)
die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass
Verfügungen der Schuldnerin nur
mit Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters wirksam sind.
a)
06.12.2021
Steppat
4b)
Die vorläufige Insolvenzverwaltung
und die Bestimmung, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind, sind
durch Beschluss des Amtsgerichts
Charlottenburg vom 17.12.2021
(AZ: 36p IN 4577/21) aufgehoben.
a)
30.12.2021
Steppat

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.