Handelsregister · VR 34139

Chronologischer Auszug

Purple Squirrel Society - Verein für Personalarbeit e.V. · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 25.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Purple Squirrel Society - Verein für Personalarbeit
e.V.

b)
Berlin
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden und dem
dritten Vorsitzenden.

Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Jedes Vorstandsmitglied ist zu Rechtshandlungen bis zu
einem Geschäftswert von 200,00 Euro berechtigt.

b)
zweite Vorsitzende:

1.
Schröder, Friderike, *XX.XX.XXXX, Berlin

dritter Vorsitzender (Schatzmeister):

2.
Weymans, Tobias, *XX.XX.XXXX, Berlin

erster Vorsitzender:

3.
Zimpel, Sergej, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
Eingetragener Verein

Satzung vom: 31.03.2014
a)
05.06.2015
Dambietz
b)
Satzung Bl. 4-7
2a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens drei Vorstandsmitgliedern.

Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Bis zu einem Geschäftswert von 200,00 Euro ist jedes
Vorstandsmitglied allein zu Rechtshandlungen berechtigt.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 06.12.2017 hat
die Satzung insgesamt neu gefasst.
a)
06.08.2018
Dambietz
b)
Satzung Bl.
18-24
Beschluss Bl. 17
3b)
Vorstandsmitglied:
4.
Bojanowski, Natalie, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
Die Vorstandssitzung vom 19.03.2021 hat § 14
(Vergütung) neu in die Satzung eingefügt, dadruch
ändert sich die Zählweise der nachfolgenden Paragraphen entsprechend.
a)
07.04.2022
Meyer
b)
Beschluss Bl. 35
(36-42)

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.