Handelsregister · HRB 4292

Registerinformationen

Punkt Personal-Leasing GmbH · Amtsgericht Ludwigshafen a.Rhein (Ludwigshafen)

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Punkt Personal-Leasing GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Sitz
Ludwigshafen/Rh.
Geschäftsanschrift
Bismarckstr. 102, 67059 Ludwigshafen

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 4292
Gericht
Amtsgericht Ludwigshafen a.Rhein (Ludwigshafen)
Letzte Eintragung
14.10.2022
Abrufstand
06.02.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Überlassung von Arbeitnehmern im technisch gewerblichen und kaufmännischen Bereich an unterschiedliche Entleiher und alle hiermit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Oliver Uloth

Neuhofen

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Prokurist(in)

Evi Handermann-Tekath

Ludwigshafen

Einzelprokura

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 02.02.1998
  • Die Gesellschafterversammlung hat am 05.11.2018 beschlossen, das Stammkapital (DEM 50.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 25.564,59 Euro um EUR 435,41 auf EUR 26.000,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 3 (Stammkapital, Stanmmeinlage) zu ändern.

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 30.03.1998 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und an die Stelle des bisherigen Registerblattes HR B 4292 LU getreten. Freigegeben am 23.08.2005.
  • Bl. 13-16 SdBd.
  • Fall 5
  • Fall 6
  • Fall 8
  • Fall 9

Insolvenz

  • Durch Beschluss des Amtsgerichts Ludwigshafen am Rhein (3 b IN 301/22 LU) vom 28.09.2022 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Zusätzlich ist eine Verfügungsbeschränkung in Form eines eingeschränkten Verfügungsverbotes in der Weise angeordnet, dass die Befugnis zum Einzug von Bankguthaben und anderen Forderungen auf den vorläufigen Insolvenzverwalter übergeht.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.