Handelsregister · HRB 9507

Registerinformationen

Psychotherapeutisches Versorgungszentrum Mittelhessen GmbH · Amtsgericht Gießen

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Psychotherapeutisches Versorgungszentrum Mittelhessen GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Gießen
Geschäftsanschrift
Neuen Bäue 22, 35390 Gießen

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 9507
Gericht
Amtsgericht Gießen
Letzte Eintragung
08.07.2025
Abrufstand
25.10.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Der Betrieb eines Medizinischen Versorgungszentrums einschließlich der Organisation und Erbringung von ärztlichen und psychotherapeutischen Leistungen nach den Bestimmungen des Sozialgesetzbuches sowie sämtliche damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. Zum Gegenstand des Unternehmens gehören auch alle mit dem vorstehenden Geschäftsbereich im unmittelbaren und mittelbaren Zusammenhang stehenden Geschäfte.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Nina Haible-Baer

Nidderau

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 21.06.2018
  • Die Gesellschafterversammlung vom 09.04.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 3 (Stammkapital), 5 (Geschäftsführung, Vertretung) und 15 (Schlussbestimmungen) beschlossen.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 17.10.2024 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 25.000,00 EUR und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und die Änderung des § 1 und des § 9 beschlossen.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 27.06.2025 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 7 beschlossen.

Freitext

  • Fall 1
  • Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten.
  • Fall 2
  • Fall 4
  • Fall 5
  • Fall 6
  • Fall 7
  • Fall 8
  • Fall 10

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.