Handelsregister · HRB 106414

Chronologischer Auszug

PSG Homburg Hochbau GmbH · Amtsgericht Saarbrücken

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 12.03.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, Geschäftsanschrift, Empfangsberechtigte, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
PSG Homburg Hochbau GmbH

b)
Homburg
Geschäftsanschrift:
Saarbrücker Straße 36, 66424 Homburg

c)
- der Erwerb und die Erschließung von
unbebauten und bebauten Grundstücken
und grundstücksgleichen Rechten, die
Verwaltung, Vermietung und Verpachtung
von unbebauten und bebauten
Grundstücken und grundstücksgleichen
Rechten sowie die Errichtung von Bauten
und der Verkauf von unbebauten und
bebauten Grundstücken und
grundstücksgleichen Rechten,
- die Ausübung von Pflasterarbeiten sowie
die Gestaltung von Außenanlagen,
- der Einbau und der Handel mit Fenstern.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.

b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Gross, Sven Friedrich, Kaiserslautern,
*XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 20.04.2020
a)
15.05.2020
Sprau
2b)
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des
Amtsgerichts Saarbrücken vom 19.12.2023 (103 IN 60/23) die
vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt,
dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des
vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
a)
02.01.2024
Hauck

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.