Handelsregister · HRB 10331

Chronologischer Auszug

PS Gesellschaft für Recycling und Handel mbH · Amtsgericht Frankfurt/Oder

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 06.04.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
PS Gesellschaft für Recycling und
Handel mbH

b)
Eberswalde

c)
Die Rekultivierung von Altlaststandorten, Gewinnung von und
Handel mit Sanden und Kiesen
sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. Gegenstand der Gesellschaft ist weiterhin die Annahme von und Handel mit Böden.
25.000,00 EURa)
Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.

b)
Geschäftsführer:
1.
Fehrmann, Ronny, *XX.XX.XXXX, Berlin

mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit
sich selbst oder als Vertreter Dritter
abzuschließen
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Gesellschaftsvertrag vom
29.11.2002 zuletzt geändert am
18.02.2004.
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 18.02.2004
ist der Sitz der Gesellschaft von
Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 88111 B) nach Eberswalde verlegt und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 Abs.
2 (Sitz).
a)
03.11.2005
Henseleit
b)
Gesellschaftsvertrag Bl. 69 ff SB,
Tag der ersten Eintragung
06.03.2003.

Dieses Blatt ist
zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden und dabei
an die Stelle des
bisherigen Registerblattes getreten.
2b)
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des
Amtsgerichts Frankfurt (Oder) vom
08.02.2006 (AZ: 3.3 IN 340/05) die
vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
a)
24.02.2006
Weichert
b)
Beschluss Bl.53
Hb.
3b)
Die vorläufige Insolvenzverwaltung
und die Bestimmung, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind, sind
durch Beschluss des Amtsgerichts
Frankfurt (Oder) vom 17.03.2006
(AZ: 3.3 IN 340/05) aufgehoben.
a)
03.04.2006
Weichert
b)
Beschluss Bl.60
Hb.
4b)
Hoppegarten
a)
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 20.03.2008
ist der Sitz der Gesellschaft von
Eberswalde nach Hoppegarten verlegt und der Gesellschaftsvertrag
geändert in § 1 Abs.2(Sitz).
a)
10.07.2008
Unger

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.