Handelsregister · HRB 19992

Chronologischer Auszug

protegoon gemeinnützige GmbH · Amtsgericht Traunstein

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 09.01.2026

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
protegoon FamilienStiftung Astrid Steidl
gemeinnützige GmbH Anstiften zum
familiären Leben Lieben Lachen + Lernen

b)
Bad Aibling
Geschäftsanschrift:
Hochriesstr. 24, 83043 Bad Aibling

c)
1. Zweck der Gesellschaft ist Schutz und
Förderung des Familienverbundes im
Allgemeinen. Im Mittelpunkt steht dabei die
uneigennützige Unterstützung von
bedürftigen Menschen in Deutschland, aber
auch weltweit, die in sehr problematischen
familiären Verhältnissen leben. Besonderes
Augenmerk wird gelegt auf
- Allein erziehende Mütter, aber auch allein
erziehende Väter, mit minderjährigen
Kindern und Jugendlichen, die unterhalb
der relativen Armutsgrenze leben bzw.
deren Einkommenssituation nicht
ausreicht, um den Kindern eine lebenswerte
Basis im Hinblick auf Ernährung,
Wohnsituation und angemessenen
Ausbildungschancen bieten zu können.
-Allein stehende ältere Frauen, aber auch
allein stehende ältere Männer ohne
familiäre Unterstützung, die in unzumutbar
schwierigen Verhältnissen, Bedingungen
und Situationen leben
-Frauen, aber auch Männer, die sich in
unzumutbaren familiären Verhältnissen
(z.B. Opfer von häuslicher Gewalt) bzw.
unverschuldeten Notlagen befinden (z.B.
Wohnungslosigkeit, Unfall, Tod des
Partners, etc).
-Alle Mitglieder von Familien, die auf Grund
geringen Einkommens oder unverschuldet
in so schwierigen Verhältnissen leben
müssen, dass Eltern und Kindern keine
Grundlage zum Leben, Lieben, Lachen und
Lernen geboten werden kann.
-Einkommensschwache Familien, deren
Lebensbedingungen und Situationen (z.B.
Krankheit, Behinderung, Arbeitslosigkeit,
etc) so schwierig sind, dass die Kinder an
deutlichem Mangel materieller und
finanzieller Mittel, Lern- und
Bildungsmöglichkeiten sowie
Lebensfreude, gesellschaftlicher Teilhabe
oder liebevoller Zuwendung leiden.
-Kinderreiche Familien, die unterhalb der
relativen Armutsgrenze leben bzw. deren
Einkommenssituation nicht ausreicht, um
den Kindern eine lebenswerte Basis im
Hinblick auf Ernährung, Wohnsituation und
angemessenen Ausbildungschancen bieten
zu können.
-Hilfebedürftige Kindern jeden Geschlechts,
Hautfarbe, Konfession, Herkunft, denen auf
Grund zerrütteter oder nicht mehr
existierender Familienverhältnisse (z.B.
Strassen- und Heimkinder) keine
Grundlage zum Leben, Lieben, Lachen und
Lernen geboten werden kann.
2. Der Satzungszweck wird verwirklicht
insbesondere durch
a) Hilfe für in Punkt 1 genannte bedürftige
Personen oder Personengruppen zur
Verbesserung der familiären
Lebensumstände im Hinblick auf
-Ernährung (z.B. Lebensmittelzuwendung
allgemein, Pausenbrot für schulpflichtige
Kinder, Ernährungsberatung, etc).
-Lebens- und Wohnsituation (z.B. Möbelund Hausratzuwendung, Kleidung,
Spielzeug, Schöner Wohnen-Beratung,
Finanzberatung, etc.).
-Lebensfreude (z.B. Geburtstags- und
Weihnachtsgeschenkeservice, Urlaub für
Kinder bzw. Unterstützung von familiären
Freizeit- und Urlaubsaktivitäten, Förderung
von Besuchen bei Freunden oder
Verwandten, etc.).
-Lern- und Bildungsmöglichkeiten
(Organisation von Nachhilfe, Lernkreisen
oder Arbeitsplatzoptionen für Kinder,
Wissenszugang via Internet oder Büchern,
Elternfortbildung, Zuschüsse für
Klassenfahrten, etc.).
-Stärkung des eigenen Selbstwerts, um
Anerkennung in Familie und Freundeskreis
zu steigern (z.B. Schulung der
Persönlichkeit, Förderung der
gesellschaftlichen Teilhabe durch
Einbindung in Vereinen, Förderung von
Hobbys, geistigen und künstlerischen
Tätigkeiten, etc.).
b) Förderung von Modellprojekten oder
Förderung und Durchführung von
Maßnahmen, die dem Satzungszweck
entsprechen (z.B. Patenschaften von
wohlhabenden Familien für bedürftige
Familien, Schulprojekt "Prävention Hunger
in der Schule", etc)
c)Hilfestellung in akuten Notlagen als Start
einer nachhaltigen Unterstützung (z.B.
Unfall, Tod eines Elternteils, etc)
d) Vertretung der Interessen von in Punkt 1
genannten bedürftigen Personen oder
Personengruppen gegenüber Politik,
Gesellschaft, öffentlicher Verwaltung und
Wirtschaft in Form von Beratung, Amtshilfe,
administrative Unterstützung, etc.
e) direkte und indirekte praktische Hilfe wie
beispielsweise Besuche im Sinne einer
sozialen Einbindung, Betreuung bei
Einkäufen oder Ausflügen, Unterstützung
bei Arztbesuchen, Kinderbetreuungsservice
zur Entlastung der Eltern, etc.
f) finanzielle Unterstützung zur
Aufbesserung der familiären
Einkommenssituation
g) laufende oder einmalige Unterstützung
durch finanzielle Zuwendungen und
Beratung für hilfsbedürftige Personen im
Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte
Zwecke" der Abgabenordnung.
3. Die Gesellschaft kann zur Verwirklichung
ihres Gesellschaftszweckes einen
wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb
unterhalten, Hilfspersonen heranziehen und
ihre Mittel anderen, ebenfalls
steuerbegünstigten Körperschaften im
Rahmen des § 58 der Abgabenordnung zur
Verfügung stellen.
25.000,00 EUR a)Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.

b)
Geschäftsführer:
Steidl, Astrid, Bad Aibling, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 09.03.2010.
a)
06.04.2010
Dr. Kroiß
2a)
protegoon gemeinnützige GmbH
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 21.10.2025 hat die
Änderung des § 1 Abs. 1 (Firma) der Satzung beschlossen.
a)
30.10.2025
Inderwiesen

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.