Handelsregister · HRB 21620

Registerinformationen

PROSPERUM Unternehmensberatungs-GmbH · Amtsgericht Fürth

Unternehmen

Stammdaten

Firma
PROSPERUM Unternehmensberatungs-GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Fürth
Geschäftsanschrift
Helmplatz 1, 90762 Fürth

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 21620
Gericht
Amtsgericht Fürth
Letzte Eintragung
17.03.2025
Abrufstand
05.10.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

- Die betriebswirtschaftliche Beratung von klein- und mittelständischen Unternehmen. - Die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich "Datenschutz", z. B. als externer Datenschutzbeauftragter. - Die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich "Hinweisgeberschutzgesetz" z. B. als Meldestelle. - Die Erbringung von Fördermittelberatungen für klein- und mittelständische Unternehmen. - Die Tätigkeit als "freier Mitarbeiter" von Steuerberatungsgesellschaften (z.B. die weisungsgebundene unter der fachlichen Aufsicht und beruflichen Verantwortung des Steuerberaters liegende Vorbereitung von privaten und betrieblichen Steuererklärungen oder Jahresabschlüssen). Die eigenständige Steuer- und/oder Rechtsberatung ist bei sämtlichen vorgenannten Tätigkeitsbereichen Vorbehaltsaufgabe steuer- bzw. rechtsberatender Berufe und ist nicht Gegenstand des Unternehmens.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Thilo Simon Steinmann

Nürnberg

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 07.02.2025.

Unternehmensvertrag

  • Die Gesellschaft hat am 14.02.2025 mit der PROSPERUM Verwaltungs-GmbH mit dem Sitz in Oberasbach (Amtsgericht Fürth HRB 21502) als herrschender Gesellschaft einen Organschaftsvertrag geschlossen. Die Gesellschafterversammlung hat mit Beschluss vom 04.03.2025 zugestimmt.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.