1.die Durchführung der für Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und beruf srechtlich zulässigen Tätigkeiten, insbesondere die Beratung und Vertretung in steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten und die Übernahme von Treuhandgeschäften. Ausgenommen vom Gegenstand des Unternehmens sind nach § 34 c der Gewerbeordnung erlaubnispflichtige Tätigkeiten. 2.Die Gesellschaft kann gleichartige oder ähnliche Unternehmen erwerben, sich an solchen beteiligen und Zweigniederlassungen errichten.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
1. Nur Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Steuerbevollmächtigte können zu Geschäftsführern bestellt werde.. Wenigstens ein Geschäftsführer, der Steuerberater ist, muß seinen Wohnsitz am Sitz der Gesellschaft oder in dessen Nahbereich haben. 2. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so muß es sich um einen Steuerberater handeln. 3. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, muß die Zahl der Steuerberater unter den Geschäftsführern mindestens die Hälfte ausmachen. Die Gesellschaft wird - falls nicht Alleinvertretungsbefugnis nach Ziffer 2 besteht - durch zwei Geschäfts- führer mit einem Prokuristen vertreten. Bei Gemeinschaftsvertretung muß einer der mitwirkenden Geschäftsführer Steuerberater sein.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Bernd Kläber
Hamburg
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Geschäftsführer(in)
Thorsten Brüggert
Hamburg
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Geschäftsführer können ermächtigt werden, mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Nur Steuerberatern kann Alleinvertretungsbefugnis zu erkannt werden.
Verschmelzungsvertrag Blatt 87 ff. Sonderband
Gesellschaftsvertrag Blatt 47 ff. Sonderband
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Tag der ersten Eintragung: 04.11.1985
Fall 5
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 28.02.1985 zuletzt geändert am 27.08.1998
Die Gesellschafterversammlung vom 28.02.2024 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 9 beschlossen.
Formwechsel
Mit der Gesellschaft ist gemäß Verschmelzungsvertrag vom 12. März 1998 die WBS Steuerberatungsgesellschaft mbH, Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 29781) verschmolzen worden.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.