Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.Die Vertretungsmacht jedes Vorstandsmitgliedes wird mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt, dass die Verfügung zu Lasten des Vereinsvermögens, die im Einzelfall 1.000,-Euro übersteigt, eines Beschlusses des Vorstandes bedarf.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Markus Ernst
Großrosseln
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 16.06.2005
Sonstige Rechtsverhältnisse
Der Verein wurde durch Beschluss in der Mitgliederversammlung vom 10.02.2010 aufgelöst.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.