Handelsregister · VR 3821

Registerinformationen

Projektgruppe Stadtbelebung e.V. · Amtsgericht Stuttgart

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Projektgruppe Stadtbelebung e.V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Stuttgart

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 3821
Gericht
Amtsgericht Stuttgart
Letzte Eintragung
04.08.2020
Abrufstand
21.09.2025
Quelle
Handelsregister

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Julia Sigel

Stuttgart

Vorstand

Dominik Braun

Stuttgart

Vorstand

Paul Rössner

Stuttgart

Vorstand

Melanie Jeutter

Stuttgart

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Satzung vom 14.10.1981 zuletzt geändert am 13.05.1987
  • Die Mitgliederversammlung vom 27.1.2005 hat die Satzung geändert in § 2 (Zweck des Vereins), § 3 (Organe des Vereins), § 4 (Der Vorstand). § 5 ist weggefallen, wodurch § 6 zu § 5 und geändert wurde, nun: (Die Mitgliederversammlung). §§ 7, 8 und 9 wurden geändert, und zu § 6 (Mitgliedschaft), § 7 (Rechte und Pflichten der Vereinsmitglieder), § 8 (Beschlüsse der Mitgliederversammlung). § 10 wurde zu § 9 (Vermögen des Vereins). § 11 wurde zu § 10 und geändert (Auflösung des Vereins), § 12 wurde zu § 11 und geändert (Liquidation).
  • Die Mitgliederversammlung vom 03.02.2012 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Vorstand), § 7 (Beitrag) und § 10 (Auflösung) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 05.02.2015 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.

Freitext

  • Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 08.08.2005.
  • Tag der ersten Eintragung: 11.02.1982
  • Geänderte Satzung: Sonderband Blatt 41/43
  • Änderungsbeschluss: Sonderband Blatt 129 Wortlaut der Satzung Blatt 131
  • Satzungänd.Beschl. Bl. 141 SBd. Neuer Wortlaut d. Satzung Bl. 142 SBd.
  • Änd. Beschl. Bl. 148 SBd. Neuer Wortlaut d.Satzung Bl. 149 SBd.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.